Nach §3 LuftVZO ist jeder Staatsangehörige eines EASA-Mitgliedsstaates rechtlich befugt, ein Luftfahrzeug auf seinen Namen in Deutschland zu registrieren, sofern ein in Deutschland ansässiger Empfangsbevollmächtigter benannt wird.
Aufwind unterstützt Sie bei der Registrierung Ihres neuen Flugzeugs in Deutschland und
- Antragsformulare unterschriftsreif vorbereiten
- Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen für ein schnelles Antragsverfahren beim LBA
- Koordination, Übersetzung und Beratung bei eingehenden Anfragen des LBA
Andere über unseren D-Reg-Service
Wir sind eine Gruppe von Besitzern eines Flugzeugs in D-Reg. Mit Hilfe von Malte haben wir es in das deutsche Register eintragen lassen, was mit vielen Vorteilen verbunden war. Malte ist ein Experte in Sachen Luftfahrtrecht und -verfahren, er hatte Antworten auf alle unsere Fragen. Die Kommunikation war hervorragend, mit vielen Ratschlägen und Vorschlägen. Er war immer für alle Fragen da, die wir hatten, und hat immer alles pünktlich erledigt. Ich hoffe, wir werden wieder zusammenarbeiten.