Registrierungsservice und Empfangsbevollmächtigter für D-Luftfahrzeuge
Registrierungsservice und Empfamgsbevollmächtigter für D-Flugzeuge auf der Grundlage von §3 LuftVZO ist jeder Bürger eines EASA-Mitgliedsstaates gesetzlich berechtigt, ein Flugzeug auf seinen Namen in Deutschland zu registrieren, sofern eine in Deutschland ansässiger Empfangsbevollmächtigter benannt wird. Aufwind unterstützt Sie bei der Registrierung Ihres neuen Flugzeugs in Deutschland.
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